Erstellung Ihres Jahresabschluß - Steuerkanzlei Leidreiter & Partner GbR
Ihr Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung
Sie kennen das? Nach jeden Geschäftsjahr
steht die lästige Erstellung des Jahresabschluss auf der Agenda. Der
Gesetzgeber hat dies im Handelsgesetzbuch so vorgeschrieben. Außerdem werden nach der Erstellung des Jahresabschlusses ja auch
auf der Basis des dort ausgewiesenen Ergebnisses die Steuern berechnet und die
Gewinnausschüttung vorgenommen.
Doch davor liegt ein Berg von Arbeit: Bei der Erstellung Jahresabschluss heißt
es, Konten schließen und abstimmen, Salden mit Kunden und Lieferanten sowie den
Kreditinstituten überprüfen, Abschreibungen auf das Anlagevermögen vornehmen,
prüfen, ob vielleicht außerplanmäßige Wertminderungen berücksichtigt werden
müssen etc.
Es darf auch bei der Jahresabschlusserstellung mit und ohne
Plausibilitätsbeurteilung nicht vergessen werden, Rückstellungen des
Vorjahres entweder zu verbrauchen oder aufzulösen. Neben neuen Rückstellungen
für Urlaub, Weihnachtsgeld und ausstehende Rechnungen ist eventuell noch
Risikovorsorge für besondere Sachverhalte zu treffen. Ein wichtiges Thema bei
der Erstellung Jahresabschluss sind auch die passiven und aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten für Zahlungsvorgänge im alten Geschäftsjahr, die
noch nicht zu entsprechenden Aufwendungen oder Erträgen geführt haben.
Sind dann so bei der Jahresabschlusserstellung mit und ohne
Plausibilitätsbeurteilung schließlich die Bilanz sowie die Gewinn- und
Verlustrechnung aufgestellt worden, fehlt noch der Anhang. Auch der ist ein
Bestandteil der Erstellung Jahresabschluss und muss jedes Jahr
geschrieben werden.
Buchhalter sind hier bei der Jahresabschlusserstellung
mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung häufig überfordert, alle nötigen
Angaben wirklich vollständig und richtig zu machen.
Wenn die Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung erfolgreich
beendet wurde und Jahresabschluss sowie Gewinn- und Verlust-Rechnung feststehen,
muss das Ganze noch offengelegt werden. Wer hier die Termine versäumt, muss mit
Bußgeldern rechnen.
Wäre es nicht eine große Erleichterung, wenn kompetente Experten die Erstellung
des Jahresabschlusses für Sie übernehmen würden? Wenn Sie sich überhaupt keine
Gedanken über die Jahresabschlusserstellung mit und ohne
Plausibilitätsbeurteilung machen müssten, weil sie sicher sind, dass
diese Fachleute die Erstellung des Jahresabschlusses nicht nur fachkundig,
sondern auch ganz in Ihrem Sinne übernehmen?
Wenn Sie diese Fragen bejahen, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.
Handelsrechtliche und steuerliche Jahresabschlusserstellung
mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung
Sind tägliche Routine für das
Steuerteam von Leidreiter & Partner.
Sicher, schnell, zuverlässig und
preiswert werden alle anstehenden Arbeiten bei der Erstellung Jahresabschluss erledigt
und Sie als Unternehmer profitieren in Beratungs- und Analysegesprächen von der
Expertise dieser Kanzlei.
So wird die Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung zu einem echten Mehrwert für Sie!