Erstellung Ihres Jahresabschluß - Steuerkanzlei Leidreiter & Partner GbR

Ihr Jahresabschluss mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung


Sie kennen das? Nach jeden Geschäftsjahr steht die lästige Erstellung des Jahresabschluss auf der Agenda. Der Gesetzgeber hat dies im Handelsgesetzbuch so vorgeschrieben. Außerdem werden nach der Erstellung des Jahresabschlusses ja auch auf der Basis des dort ausgewiesenen Ergebnisses die Steuern berechnet und die Gewinnausschüttung vorgenommen.

Doch davor liegt ein Berg von Arbeit: Bei der Erstellung Jahresabschluss heißt es, Konten schließen und abstimmen, Salden mit Kunden und Lieferanten sowie den Kreditinstituten überprüfen, Abschreibungen auf das Anlagevermögen vornehmen, prüfen, ob vielleicht außerplanmäßige Wertminderungen berücksichtigt werden müssen etc.

Es darf auch bei der Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung nicht vergessen werden, Rückstellungen des Vorjahres entweder zu verbrauchen oder aufzulösen. Neben neuen Rückstellungen für Urlaub, Weihnachtsgeld und ausstehende Rechnungen ist eventuell noch Risikovorsorge für besondere Sachverhalte zu treffen. Ein wichtiges Thema bei der Erstellung Jahresabschluss sind auch die passiven und aktiven Rechnungsabgrenzungsposten für Zahlungsvorgänge im alten Geschäftsjahr, die noch nicht zu entsprechenden Aufwendungen oder Erträgen geführt haben.

Sind dann so bei der Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung schließlich die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt worden, fehlt noch der Anhang. Auch der ist ein Bestandteil der Erstellung Jahresabschluss und muss jedes Jahr geschrieben werden.

Buchhalter sind hier bei der Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung häufig überfordert, alle nötigen Angaben wirklich vollständig und richtig zu machen. 


Wenn die Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung erfolgreich beendet wurde und Jahresabschluss sowie Gewinn- und Verlust-Rechnung feststehen, muss das Ganze noch offengelegt werden. Wer hier die Termine versäumt, muss mit Bußgeldern rechnen.

Wäre es nicht eine große Erleichterung, wenn kompetente Experten die Erstellung des Jahresabschlusses für Sie übernehmen würden? Wenn Sie sich überhaupt keine Gedanken über die Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung machen müssten, weil sie sicher sind, dass diese Fachleute die Erstellung des Jahresabschlusses nicht nur fachkundig, sondern auch ganz in Ihrem Sinne übernehmen?

Wenn Sie diese Fragen bejahen, sollten Sie mit uns Kontakt aufnehmen.

Handelsrechtliche und steuerliche Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung

Sind tägliche Routine für das Steuerteam von Leidreiter & Partner.

Sicher, schnell, zuverlässig und preiswert werden alle anstehenden Arbeiten bei der Erstellung Jahresabschluss erledigt und Sie als Unternehmer profitieren in Beratungs- und Analysegesprächen von der Expertise dieser Kanzlei.

So wird die Jahresabschlusserstellung mit und ohne Plausibilitätsbeurteilung zu einem echten Mehrwert für Sie!